+++ BGH entscheidet ?ber Aufsichtspflicht bei Filesharing
+++ BVerwG: Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes
+++ Justizminister wollen Fahndung ?ber Facebook
+++ Stern verbietet FDP Ver?ffentlichung von Fragenkatalog
+++ ?sterreich: Hin und Her bei Facebook-Verbot f?r ORF
+++ FoeBuD hei?t jetzt digitalcourage
BGH entscheidet ?ber Aufsichtspflicht bei Filesharing
Haften Eltern, wenn ihre Kinder illegal Dateien ?ber Filesharing-Plattformen verbreiten? Und welche Aufsichtspflichten m?ssen sie erf?llen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof vergangene Woche befasst. Am Donnerstag entschied der BGH: Ohne Anlass m?ssen Eltern die Computer ihrer Kinder nicht kontrollieren oder technisch absichern. Es gen?gt, den Kindern gegen?ber ein Verbot auszusprechen, Online-Tauschb?rsen f?r illegale Up- oder Downloads zu benutzen, so die Pressemeldung des BGH. Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verf?gbar.
Ausf?hrlich bei Telemedicus.
Die Pressemeldung des BGH.
BVerwG: Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes
Der Bundesrechnungshof (BRH) muss Journalisten Auskunft ?ber seine Pr?fungsergebnisse erteilen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vergangene Woche entschieden. Ein Journalist hatte vom BRH auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft ?ber eine Pr?fung von Zuwendungen des Bundesministeriums f?r wirtschaftliche Zusammenarbeit an Stiftungen politischer Parteien verlangt. Der Bundesrechnungshof hatte die Auskunft verweigert. Zu Unrecht, wie das BVerwG nun entschied: Der BRH sei eine informationspflichtige Beh?rde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.
Zur Pressemeldung des BVerwG.
Justizminister wollen Fahndung ?ber Facebook
Die Justizminister der L?nder wollen pr?fen lassen, wie Facebook bei der Fahndung nach Straft?tern k?nftig genutzt werden kann. Das haben sie auf ihrer Herbstkonferenz vergangene Woche in Berlin beschlossen. Vor allem Hessens Justizminister J?rg-Uwe Hahn (FDP) hatte sich f?r die Fahndung per Facebook ausgesprochen. Junge Leute nutzten das Internet mehr als andere Medien. Der Werkzeugkasten der Polizei m?sse daher erweitert werden. Datenschutzrechtlich ist die Fahndung ?ber Facebook jedoch umstritten, denn die Fahndungsaufrufe werden bei Facebook in den USA gespeichert und sind damit au?erhalb des Zugriffs deutscher Beh?rden. Vor allem, wenn es um die L?schung von Fahndungsaufrufen geht, kann das problematisch sein.
Die Hintergr?nde bei faz.net.
Stern verbietet FDP Ver?ffentlichung von Fragenkatalog
Die Zeitschrift Stern hat eine einstweilige Verf?gung gegen die FDP erwirkt. Darin wird der Partei verboten, einen Fragenkatalog des Stern an die FDP-Pressestelle im Netz zu ver?ffentlichen. Der Stern hatte die FDP im Rahmen einer Recherche ?ber verdeckte Parteispenden um eine Stellungnahme gebeten und ihr 21 Fragen dazu ?bersandt. Die FDP ver?ffentlichte die Fragen daraufhin im Internet und beantwortete sie ?ffentlich. Der Stern-Journalist sah dadurch seine Urheberrechte verletzt und erwirkte eine einstweilige Verf?gung vor dem Landgericht Hamburg. Das Vorgehen des Journalisten wurde vielfach kritisiert: Das Urheberrecht werde missbraucht und der Stern proklamiere ein Monopol an Fakten. Die FDP hat gegen die einstweilige Verf?gung Einspruch eingelegt.
Hans-Martin Tillack im Blog von stern.de.
Kritischer Kommentar von Niko H?rting im CR-Blog.
Kritischer Kommentar von Stefan Niggemeier.
?sterreich: Hin und Her bei Facebook-Verbot f?r ORF
Gleich mehrere Gerichtsentscheidungen sind vergangene Woche im Streit um den ?sterreichischen Sender ORF ergangen. Am Mittwoch hat zun?chst der ?sterreichische Verwaltungsgerichtshof best?tigt, dass der ORF nicht auf Facebook aktiv sein d?rfe. Hintergrund ist ein Verbot der die Aufsichtsbeh?rde KommAustria, die dem ORF im Januar die Nutzung von Facebook untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verbot nun best?tigt. Der ORF d?rfe keine Kooperationen mit anderen Medienunternehmen eingehen ? dazu geh?re auch Facebook. Am Freitag hob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung dann jedoch vorl?ufig auf. Vorerst darf der ORF seine Facebook-Seite daher weiter betreiben.
Horizont.at zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.
Heise zur Eilentscheidung des VerfGH.
FoeBuD hei?t jetzt digitalcourage
Der ?Verein zur F?rderung des ?ffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs? (FoeBuD) hat sich umbenannt und firmiert nun unter dem Namen ?digitalcourage?. Das gab der Verein am Samstag bekannt. Der FoeBuD wurde in den vergangenen Jahren durch sein Engagement im Bereich Datenschutz bundesweit bekannt. So koordinierte der Verein unter anderem die Verfassungsbeschwerde von mehr als 22.000 B?rgern gegen das elektronische Arbeitnehmerdaten-Register ELENA. Au?erdem organisiert der FoeBuD die j?hrlichen Big Brother-Awards.
Weitere Informationen bei digitalcourage.de
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